Antrag an das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ausgangslage
Die Digitalisierung der Schulen scheitert nicht an fehlendem Willen – sie scheitert an fehlender Planungssicherheit. Was sich über Jahre aufgebaut hat, ist kein Digitalisierungskonzept, sondern ein Flickenteppich: Hier ein Pilotprojekt, dort eine Fördermaßnahme, gefördert über befristete Programme, abhängig vom Engagement einzelner Schulleitungen oder dem Glück günstiger Schulträger. Das Ergebnis ist ein strukturelles Gefälle, das die Chancengleichheit untergräbt.
Schulen können nicht langfristig planen, wenn unklar ist, welche Geräte in drei Jahren noch unterstützt werden, welche Plattform landesweit Bestand hat oder ob die IT-Infrastruktur nach Projektende weiterläuft. Lehrkräfte können digitales Lernen nicht verlässlich gestalten, wenn ihnen die dafür notwendigen Werkzeuge fehlen oder im nächsten Haushaltsjahr wieder wegfallen.
Der IHS fordert daher keinen weiteren Sonderweg, kein weiteres Modellprojekt – sondern ein verbindliches, dauerhaft finanziertes Gesamtkonzept für die Digitalisierung hessischer Schulen.
Forderungen des IHS
Der IHS fordert das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen auf, ein verbindliches Gesamtkonzept zur Digitalisierung hessischer Schulen zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Konzept muss folgende Kernbereiche verbindlich regeln:
| 1 | Planungssicherheit bei Hardware Schulen benötigen verlässliche, langfristige Zusagen zur Geräteausstattung – keine projektabhängigen Einmalfinanzierungen. Dazu gehört ein verbindlicher Ausstattungsstandard (Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Netzwerkinfrastruktur, interaktive Displays) sowie ein geregelter Erneuerungs- und Wartungszyklus, der dauerhaft finanziert ist. |
| 2 | Planungssicherheit bei Software und Plattformen Landesweit einheitliche, dauerhaft bereitgestellte Softwarelösungen sind Voraussetzung für verlässlichen Unterricht. Das schließt Lernmanagementsysteme, Kollaborationstools und – dringend – die Ermöglichung der Beschaffung digitaler Unterrichtsmaterialien einschließlich Lehrerlizenzen über den Landesetat (LMF) ein. Parallelstrukturen und inkompatible Insellösungen müssen abgelöst werden. Darüber hinaus erwartet der IHS, dass eingesetzte Software professionellen Qualitätsstandards genügt und dem Stand zeitgemäßer Softwareentwicklung entspricht. Veraltete, fehleranfällige oder schlecht gewartete Anwendungen verursachen nicht nur Mehraufwand für Schulleitungen und Lehrkräfte, sondern gefährden auch die Verlässlichkeit schulischer Prozesse. Wer digitale Verwaltung und digitalen Unterricht fordert, muss auch sicherstellen, dass die dafür bereitgestellten Werkzeuge professionell entwickelt, regelmäßig gewartet und konsequent weiterentwickelt werden. |
| 3 | Funktionierende Schnittstellen als Grundvoraussetzung Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Systeme miteinander kommunizieren. Die seit über zwei Jahren defekte Schnittstelle zwischen LUSD und Stundenplanprogrammen (u. a. Untis) ist symptomatisch für ein systemisches Problem: Insellösungen ohne Interoperabilität erhöhen den Verwaltungsaufwand statt ihn zu senken. Der IHS fordert verbindliche Schnittstellenstandards für alle schulischen Verwaltungs- und Pädagogiksysteme. Ein zukunftsweisender Lösungsansatz ist die landesweite Einführung einer einheitlichen Identity- & Access-Management-Lösung (IAM) – etwa auf Basis von Nubus. Eine solche Plattform vereint pädagogische Funktionen und IT-Dienste einschließlich cloud-basierter Angebote unter einem Dach. Zentrale Administration und der automatisierte Import von Benutzerdaten aus vorhandenen Quellsystemen (z. B. LUSD) reduzieren den Verwaltungsaufwand für Schulleitungen und IT-Beauftragte erheblich. Das Herzstück einer solchen Lösung – das Identity & Access Management – ermöglicht die nahtlose Integration von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten über alle Systeme hinweg: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Verwaltungspersonal erhalten automatisiert, sicher und DSGVO-konform genau die Rechte, die sie benötigen. |
| 4 | Angemessene Ausstattung für Lehrkräfte Lehrkräfte können digitalen Unterricht nur dann verlässlich gestalten, wenn sie selbst über geeignete Arbeitsmittel verfügen. Der IHS fordert, dass jeder Lehrkraft ein Notebook und ein Tablet dienstlich zur Verfügung gestellt werden – als Standardausstattung, nicht als Ausnahme. |
| 5 | Rechtssichere Archivierung dienstlicher E-Mail-Kommunikation Schulleitungen kommunizieren heute in weiten Teilen über dienstliche E-Mail-Postfächer. Dort laufen Vorgänge zusammen, die weit über einfache Alltagskommunikation hinausgehen: Personalangelegenheiten, Elternkommunikation, schulorganisatorische Entscheidungen, Kindeswohlverfahren, Kooperationen mit Jugendhilfe und Gesundheitsämtern. Viele dieser Vorgänge müssen auch nach längerer Zeit nachvollziehbar bleiben. Es ist nicht akzeptabel, dass dienstliche Postfächer an feste Speichergrenzen stoßen, ohne dass eine praktikable digitale Archivierungsmöglichkeit bereitsteht. Wenn die Archivierung im hessischen Schulverwaltungssystem nicht zugelassen ist, handelt es sich nicht um eine technische Unmöglichkeit, sondern um eine Entscheidung der Sicherheitsarchitektur oder der administrativen Vorgaben – und damit um eine Regelungsaufgabe des Landes. Schulleitungen dürfen nicht in die Situation gebracht werden, wichtige Dienstkommunikation allein aus Speicherplatzgründen löschen zu müssen oder auf Papierausdruck zurückzugreifen. Der IHS fordert eine rechtssichere, praxistaugliche und datenschutzkonforme Lösung zur Archivierung dienstlicher E-Mail-Kommunikation. Ein sinnvoller Ansatz wäre die kontrollierte Nutzung lokaler Mail-Clients auf dienstlichen, durch die Schulträger administrierten Endgeräten. Schulleitungen benötigen Klarheit darüber, welche Nachrichten wie lange aufzubewahren sind und wie digitale Vorgänge sauber dokumentiert werden können. Die Digitalisierung von Schule darf nicht dort enden, wo die tägliche Arbeit von Schulleitungen beginnt. |
Fazit
Die Digitalisierung der Schulen ist keine technische Frage – sie ist eine Frage politischer Verlässlichkeit. Solange Schulen von Projektförderung zu Projektförderung hangeln, kann keine nachhaltige digitale Bildungskultur entstehen. Was es braucht, ist kein weiteres Pilotprojekt, sondern strukturelle Klarheit: verbindliche Standards, gesicherte Finanzierung und funktionierende Systeme.
Der IHS erwartet vom Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ein klares Bekenntnis zu einem Gesamtkonzept, das Schulen die nötige Planungssicherheit gibt – zum Wohl aller Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Hessen.
Im Namen der Landesdelegiertenversammlung
Andreas Leibold
IHS-Landesvorsitzender