Antrag an das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen – Abschaffung der analogen Abholpflicht
Ausgangslage
Schulleitungen hessischer Sekundarstufenschulen sind verpflichtet, pro Schuljahr zweimal persönlich beim zuständigen Staatlichen Schulamt zu erscheinen, um Unterlagen abzuholen: im Herbst die Aufgabenblätter und Korrekturbogen für den Mathematikwettbewerb des Landes Hessen, im Sommer die Prüfungsunterlagen für die zentralen Abschlussarbeiten der Sekundarstufenbildungsgänge. In beiden Fällen gibt es keine digitale Alternative und keine Zustellung; Schulleitungspersonal ist zur Anwesenheit verpflichtet.
Für die Abschlussprüfungsunterlagen hat das Staatliche Schulamt Fritzlar eine Verfahrensanweisung veröffentlicht, die Modalitäten wie Sackkarre, Aufzug und Sonderparkplatz regelt. Für die Wettbewerbsunterlagen existiert keine vergleichbare Regelung – die Abholung der verschlossenen Umschläge erfolgt schlicht auf Grundlage des Erlasses, ohne jede organisatorische Unterstützung.
„Für das Bereitstellen eines geeigneten Transportmittels ist die Schulleitung als Arbeitgeber (Grundsatzerlass Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz) verantwortlich. Dazu zählen auch, bei Bedarf, Materialien zur Ladungssicherung.“ – Verfahrensanweisung SSA Fritzlar, Mai 2026
Die IHS Hessen fordert die vollständige Umstellung auf digitale Bereitstellung – entsprechend dem Verfahren, das für die deutlich umfangreicheren und rechtlich sensibleren Abiturprüfungsunterlagen längst etabliert ist.
Vorhandene Infrastruktur – kein technisches Hindernis
Das Hessische Schulverwaltungsnetz (HSVN) ist ein vom öffentlichen Internet vollständig logisch getrenntes Netz. Es stellt u. a. das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Prüfungsaufgaben (VeÜP) bereit. Diese Infrastruktur ist seit Jahren im aktiven Betrieb und wird jährlich für die Übermittlung der Abiturprüfungsunterlagen genutzt – die rechtlich und sicherheitstechnisch anspruchsvollsten Dokumente im hessischen Schulwesen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt, dass die analoge Abholpflicht für den Mathematikwettbewerb und die Sek-I-Abschlussprüfungen im direkten Vergleich mit dem Abiturverfahren sachlich nicht begründbar ist:
| Abiturprüfungsunterlagen (Gymnasium) | Mathematikwettbewerb (Sek-I-Schulen) | Abschlussprüfungen HS/RS (Sek-I-Schulen) |
| Rechtsverbindliche Staatsprüfung mit weitreichenden Folgen | Schulischer Wettbewerb für Klasse 8 | Schulische Abschlussprüfung mit rechtlicher Verbindlichkeit für Haupt- und Realschulabschluss |
| Viele Fächer, große Unterlagenmenge, sensible Inhalte | Ein Fach, Kopiervorlagen, überschaubare Menge | Mehrere Fächer, schwere Pakete, erheblicher Transportaufwand |
| Digitale Übermittlung über HSVN / VeÜP – seit Jahren etabliert | Persönliche Abholung im Schulamt verpflichtend | Persönliche Abholung im Schulamt verpflichtend – mit Sackkarre, ohne Bringservice |
| Kein Fahrtaufwand, kein Zeitverlust, kein Transportaufwand | Fahrt, Arbeitszeit, Körperkraft, Fahrzeugbedarf | Fahrt, Arbeitszeit, erheblicher Körpereinsatz, Fahrzeug mit Ladekapazität erforderlich |
Schutzbedarf im Vergleich
Das naheliegendste Argument für die Beibehaltung der analogen Abholung wäre der Schutz der Vertraulichkeit der Aufgaben. Dieser Einwand verliert im Vergleich mit dem Abiturverfahren seine Überzeugungskraft: Die Aufgaben des Mathematikwettbewerbs werden nach der Durchführung vollständig veröffentlicht – der Schutzbedarf ist damit strukturell deutlich geringer als beim Abitur. Das Landesabitur hingegen ist eine staatliche Schulabschlussprüfung mit erheblicher rechtlicher Verbindlichkeit, für die das Land Hessen dennoch den digitalen Übermittlungsweg wählt. Wenn das VeÜP-Verfahren über das HSVN sicher genug für Abituraufgaben ist, ist dieselbe Infrastruktur ohne Zweifel ausreichend für die Aufgaben eines schulischen Wettbewerbs.
Unnötiger Ressourcenaufwand
Jede Abholfahrt bindet Ressourcen, die der Schule an anderer Stelle fehlen. Eine Schulleitungsperson benötigt je nach Entfernung mindestens eine bis zwei Stunden für An- und Abfahrt sowie die Übergabe. Allein im Bezirk des SSA Fritzlar sind über 60 Schulen betroffen. Bei durchschnittlich 1,5 Stunden je Abholung und zwei Terminen jährlich entstehen dort rund 180 Schulleitungsstunden pro Jahr – ausschließlich für einen rein logistischen Vorgang. Hochgerechnet auf alle hessischen Schulamtsbezirke ergibt sich ein jährlicher Zeitverlust im vierstelligen Stundenbereich. Diese Zeit fehlt in Schulentwicklung, Personalführung und pädagogischer Arbeit.
Hinzu kommen Fahrtkosten, die entweder als Reisekostenabrechnung dem Land Hessen oder bei Nutzung privater Fahrzeuge der Schulleitung selbst entstehen. Die Abschlussprüfungsunterlagen werden als schwere Pakete ausgegeben; Verladeunterstützung gibt es nicht. Schulleitungspersonen – Beamtinnen und Beamte in leitender Funktion – wird damit ein physisch belastender Logistikvorgang zugemutet, der keinerlei Bezug zu ihren Kernaufgaben hat.
Gleichbehandlung der Schulformen
Schulleitungen an Gymnasien erledigen die Übermittlung von Prüfungsunterlagen digital und ohne Fahrtaufwand. Schulleitungen an Sek-I-Schulen holen Pakete und Umschläge persönlich ab – für Unterlagen, die einen geringeren Schutzbedarf haben. Diese Ungleichbehandlung ist mit dem Ziel einer modernen, entlastungsorientierten Schulverwaltung nicht vereinbar. Das politisch formulierte Ziel der Entlastung von Schulleitungen muss sich auch in der Erlasspraxis widerspiegeln.
Forderungen des IHS
Die IHS Hessen macht mit diesem Papier keine Grundsatzkritik an den Staatlichen Schulämtern. Die Kritik richtet sich an die Erlasslage selbst und an deren ausgebliebene Aktualisierung. Die IHS Hessen fordert das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen auf:
| 1 | Digitale Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen Die Aufgabenblätter und Korrekturbogen für den Mathematikwettbewerb des Landes Hessen sind ab dem Schuljahr 2026/27 über das HSVN / VeÜP-Verfahren digital an die Schulen zu übermitteln. Die persönliche Abholpflicht ist aufzuheben. |
| 2 | Prüfung der digitalen Bereitstellung der Abschlussprüfungsunterlagen Das HKM prüft, inwieweit das VeÜP-Verfahren auch für die zentralen Abschlussarbeiten der Sekundarstufenbildungsgänge genutzt werden kann, und legt bis zum 31. März 2027 einen Zeitplan mit konkreten Umsetzungsschritten vor. |
| 3 | Erlassanpassung Der einschlägige Erlass zur Durchführung des Mathematikwettbewerbs ist entsprechend zu aktualisieren. |
Schlussbemerkung
Der Mathematikwettbewerb des Landes Hessen ist ein wertvolles Förderinstrument für mathematisch interessierte Schülerinnen und Schüler. Die IHS Hessen unterstützt sein Fortbestehen ausdrücklich. Genau deshalb sollte seine Verwaltung nicht mit einem Aufwand belastet sein, der strukturell überholt ist.
Die geforderte Umstellung ist technisch möglich, rechtlich unproblematisch und kostengünstiger als der heutige Zustand. Sie gibt Schulleitungen die Zeit zurück, die sie für ihre eigentlichen Aufgaben brauchen.
Andreas Leibold
IHS-Landesvorsitzender